13.06.2016 Sonstiges

MS Vega Venus: Schiffsfonds muss ins vorläufige Insolvenzverfahren

Die Insolvenzenwelle bei den Schiffsfonds hat die Vega-Schiffsbeteiligung MS Vega Venus erreicht. Am 26.06.2015 wurde über das Vermögen der Fondsgesellschaft MS „VEGA VENUS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Bremen mit dem Aktenzeichen 526 IN 10/15 geführt. Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds investiert in das damals noch zu bauende Massenguttransportschiff (Bulker). In den vergangenen Monaten mussten auch andere Vega-Schiffsfonds den Gang zum Insolvenzgericht antreten.

Nachdem die Insolvenzanmeldung sich beim Amtsgericht Bremen befindet muss das Gericht prüfen, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob die MS „VEGA VENUS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG über genügend Vermögen verfügt, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Ist die Prüfung des Gerichts positiv, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Was kommt nach der Insolvenzanmeldung auf die Anleger der MS Vega Venus zu?

 

Wird das „eigentliche“ Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet, dann müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie in einem Insolvenzverfahren ihre Geldansprüche gegenüber dem Schiffsfonds nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung einfordern können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Angemeldete Ansprüche werden entsprechend der Quote befriedigt – wie hoch die Quote sein wird, kann sich erst im Lauf eines Insolvenzverfahrens herauskristallisieren. Allerdings ist zu befürchten, dass das Schiffshypothekendarlehen sich negativ für die Anleger des Fonds MS Vega Venus bemerkbar machen wird. Denn laut Prospekt wurde rund 60% des Kaufpreises fremdfinanziert und die Tilgung sollte in erheblichem Maß durch einen planmäßigen Verkauf des Schiffes nach 2016 gestemmt werden.

 

Bei der Forderungsanmeldung sollten Anleger allerdings bedenken, dass es oft mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Forderung zu begründen. Neben der Rückzahlung der geleisteten Einlage können Ansprüche zum Beispiel auch mit Schadensersatzansprüchen begründet werden. Schadensersatzansprüche, die beispielsweise an den Erwerb oder eine Anlageberatung anknüpfen, können bis zu maximal 10 Jahre nach der Zeichnung noch geltend gemacht werden.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens und das Insolvenzverfahren kann flexibel gestaltet werden, sodass auch deshalb Unsicherheiten bei Betroffenen entstehen können. Sind Anleger des Schiffsfonds MS Vega Venus sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen. Wenn Anleger überprüfen lassen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.