13.06.2016 Sonstiges

MS Emilia Schulte Shipping GmbH & Co. KG der Lloyd Fonds AG - Schadensersatz mit Klage möglich!

Die Krise der Schifffahrtsindustrie hat schon verheerende Folgen angenommen: viele Schiffsfonds mussten bereits Insolvenz anmelden, etliche andere erarbeiten Sanierungskonzepte. Auch der Schiffsfonds MS Emilia Schulte Shipping GmbH & Co. KG (MS Emilia Schulte) der Lloyd Fonds AG, welcher 2002 aufgelegt wurde, befindet sich nun unter den krisengebeutelten Fonds mit Liquiditätsschwierigkeiten.

Gründe, wie es zu der Krise des Fonds MS Emilia Schulte kam, sind zunächst die weltweite Finanzkrise, aber auch ein Schaden der Hauptmaschine im April 2008, durch welchen die MS Emilia Schulte 75 Tage nicht fahren konnte. Weiterhin lief ein Chartervertrag Ende 2008 aus. Daraufhin wurde zwar ein neuer Chartervertrag für die MS Emilia Schulte abgeschlossen, allerdings liegen die Charterraten deutlich unter der Prospektprognose.

Bislang wurde ein Sanierungskonzept von der Fondsgeschäftsführung der MS Emilia Schulte erarbeitet. Hiernach Mio. Euro neues Kapital benötigt, um den Betrieb des Schiffes MS Emilia Schulte weiter zu garantieren. Dieses Kapital soll von den Anlegern des Fonds MS Emilia Schulte nachgeschossen werden. Hierzu forderte die Fondsgeschäftsführung alle Anleger auf, ihre bereits erhaltenen Nachschüsse an den MS Emilia Schulte Schiffsfonds zurückzuzahlen. Diese „Ausschüttungen“ könnten zurückgefordert werden, da sie keine echten Gewinne der MS Emilia Schulte darstellten, sondern Liquiditätsüberschüsse, die bei einem Liquiditätsengpass zurückgefordert werden könnten, so die Geschäftsführung der Lloyd Fonds AG. Heute sei die Sanierung laut der Lloyd Fonds AG erfolgreich abgeschlossen.

Aber auch die Zukunft birgt weitere Risiken für Schiffsfonds. Anleger, die sich vorzeitig von ihrer Anlage an der MS Emilia Schulte lösen wollen ist zu raten, sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Wenn sie in ihrem Beratungsgespräch mit dem Anlageberater nicht auf die Möglichkeit der Rückforderung von Ausschüttungen hingewiesen worden sind, ebenso wenig wie auf das Totalverlustrisiko, so kann dies zu Schadensersatzansprüchen gegen diese führen. Weiterhin können verschwiegene kick-backs, also Provisionen des Beraters für die Vermittlung der Anlage, zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen.

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