13.06.2016Sonstiges

MPC Opportunity Amerika 2: Geschlossene Immobilienfonds erfordern Risikobereitschaft – Wie können sich Anleger wehren?

Geschlossene Fonds, die in den Sachwert Grund und Boden investieren, erfreuten sich bei Anleger steter Beliebtheit. Auch der 2006 aufgelegte MPC-Immobilienfonds Opportunity Amerika 2 fand zahlreiche Anleger, die Geld in der geschlossenen Beteiligung anlegten. Dieser Fonds investiert jedoch nicht wie viele andere geschlossenen Immobilienfonds direkt in bestimmte Immobilien, sondern beteiligt sich an drei US-amerikanischen Fonds, die ihrerseits in verschiedene Objekte investieren. Ob und wie die einzelnen Zielfonds die ursprünglichen Prognosen erreichen werden, kann nur abgewartet werden.

Doch unabhängig davon, ob eine Investition direkt oder über einen Dachfonds erfolgte, mussten Anleger bei der Zeichnung des Fonds MPC Opportunity Amerika 2 bereit sein, unternehmerischen Risiken einzugehen. Es handelt sich bei der Zweite MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft, deren Ergebnisse vom wirtschaftlichen Erfolg der Zielfonds abhängen.

Geschlossene Dachfonds eignen sich nicht für Anleger, die ihr Geld keinen Risiken aussetzen wollten – denn es handelt sich um Unternehmensbeteiligungen

Für die Anleger bedeutet dies, dass sie bei einer Beteiligung an dem Fonds MPC Opportunity Amerika 2 eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen mussten. Wurde Anlegern der Fonds von einem Bank- oder Sparkassenberater als eine sichere Kapitalanlage empfohlen, dann sollte das damalige Beratungsgespräch rechtlich überprüft werden. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung muss ein Bankberater einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln – inklusive der Risiken und Eigenheiten. Wurde hiergegen vorstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung daher aus? Grob umrissen weist sie zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Wenn ein Anleger eine sichere Anlage wünschte, dann kann bereits die Empfehlung, in eine unternehmerische Beteiligung zu investieren, einen Beratungsfehler darstellen. Im zweiten Schritte geht es um die nähere Vorstellung der ausgewählten Kapitalanlage: Wie funktioniert sie? Welche Chancen und Risiken wohnen ihr inne? Darüber hinaus mussten Bankberater auch zutreffend über Vergütungen aufklären.
 
Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen

Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, wenn Anleger an ihrer Anlageberatung zweifeln und wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen. Anleger des MPC Opportunity Amerika 2, die entsprechende Zweifel hegen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten und beraten Anleger, die sich an diesem Fonds beteiligten.