
MPC Opportunity Amerika 1 – Welche Rechte haben Anleger, wenn sie Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben?
Dies zeigte sich beispielsweise, als die Zielfonds unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu leiden hatten und sich dies auch auf den Dachfonds in Form von verminderten Prognosen, wieviel Kapital an die Anleger zurückfließen wird, auswirkte. Doch nicht jeder Anleger des MPC Opportunity Amerika war sich bei der Zeichnung dieser „Besonderheit“ geschlossener Fonds bewusst. Wenn einem Anleger dies trotz einer Anlageberatung unbekannt blieb, dann stellt sich die Frage, ob die Beratung ordnungsgemäß ablief. Denn eine Anlageberatung soll einem Anleger ein umfassendes Bild von Eigenschaften, Chancen und auch Risiken einer Kapitalanlage verschaffen.
Um dies zu erreichen, muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung bestimmte Anforderungen erfüllen. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers „passen“. Wenn ein Anleger eine sichere Kapitalanlage wünscht, die das Geld erhält, dann ist eine unternehmerische Beteiligung nicht die richtige Wahl. Denn es besteht – wie bei jedem Unternehmen – das Risiko, das Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden – die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Wenn Anleger des MPC Opportunity Amerika 1 Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das Anlageberatungsgespräch fehlerbehaftet war oder nicht und ob ggf. Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.