Bei dem MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe bleiben, wie bei so vielen anderen Schiffsfonds auch, die Einnahmen der Schiffe weit hinter den prospektierten Erträgen zurück. Dies führt natürlich dazu, dass Ausschüttungen an die Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe nicht möglich sind und auch die Kreditraten nicht mehr planmäßig getilgt werden können. Da erst einmal nicht mit einem Anstieg der Chartereinnahmen der 14 Schiffe zu rechnen ist, droht den Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die einen solchen Kapitalverlust allerdings nicht riskieren wollen, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, da in vielen Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung festgestellt werden kann, sodass ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Banken besteht, welcher diese zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet.
Eine Falschberatung der Anlageberater ist gegeben, wenn diese die Anleger der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe bei Beteiligungserwerb nicht über die Risiken des geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt haben: so musste vor allem über das Totalverlustrisiko der Einlage aufgeklärt werden, welches bei einer unternehmerischen Beteiligung wie geschlossenen Schiffsfonds immer besteht.
Hinzu kommt, dass der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe einen Teil seiner Kredite in JPY aufgenommen hat, die Einnahmen aber in US$ erzielt, sodass ein erhebliches Währungsrisiko besteht. Dieses Risiko könnte bei dem hohen Fremdkapitalanteil des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe dazu führen, dass es sogar zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Schiffe kommen könnte. Somit mussten die Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe auch über dieses Risiko umfassend aufgeklärt werden.
Weiterhin tragen Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe auch das sogenannte Zweitmarktrisiko: viele Berater haben in diesem Zusammenhang nicht darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an dem MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe nicht verkauft werden kann, da ein geregelter Zweitmarkt hierfür nicht besteht. Falls trotzdem ein Käufer gefunden wird, müssen hingegen erhebliche Verluste in Kauf genommen werden, da der Preis deutlich unter dem investierten Kapital liegt.
Schließlich mussten Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe auch auf Provisionen (Kick-Backs) der Banken oder Anlageberater hingewiesen werden, die diese für die Vermittlung des Schiffsfonds erhalten haben. Bei freien Anlageberatern muss eine Aufklärung erfolgen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 % beträgt. Im Fall des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe lagen diese weit über diesem Wert, sodass bei einer fehlenden Aufklärung hierüber ebenfalls eine Falschberatung vorliegt und Schadensersatz verlangt werden kann.
Geschädigte Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe sollten also nicht mehr zögern, falls sie das Gefühl haben im oben genannten Sinne falsch beraten worden zu sein, da sie nur so eine reelle Chance haben, ihr investiertes Geld zurückzuerlangen.