13.06.2016Sonstiges

MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa - Fachanwalt macht Schadensersatz bei Schiffsfonds geltend

Ausfälle sind ein konstanter Begleiter in der Historie des 2005 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa. Zunächst musste die Beteiligung an dem Schiff MS Rio Susa gestrichen werden, sodass – entgegen dem Namen – nur das Containerschiff MS Rio Stora für den Schiffsfonds unterwegs ist. Der zweite Ausfall betrifft die Ausschüttungen der Anleger. Diese entfielen bereits mehrfach, sodass sie sich immer weiter von den ursprünglichen Prognosen bei Start des Schiffsfonds MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa entfernen.

Dies zeigt, dass Schiffsfonds keine verlässlichen Kapitalanlagen sind. Wurde Anlegern der Schiffsfonds MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken, wie zum Beispiel dem Insolvenzrisiko oder dem Totalverlustrisiko. Solcherlei Risiken sind aber nicht dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren.

Anlageberatung musste sowohl über Chancen als auch Risiken aufklären und Anlegerwünsche beachten

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa hingewiesen werden mussten, wie zum Beispiel die Risiken, die sich aus dem Betrieb eines Schiffs ergeben. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Über die Risikoaufklärung hinaus bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Für Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger beachten allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.