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Für die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Ardeche heißt auch im Jahr 2012: Keine Ausschüttungen. Die geflossenen Ausschüttungen des 2006 aufgelegten MPC MS Rio Ardeche entsprechen nur einem Viertel der einstigen Prognosen. Dies zeigt, dass Schiffsfonds keine verlässlichen Kapitalanlagen sind.
Wurde Anlegern die Investition in den Schiffsfonds MPC MS Rio Ardeche als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Dennoch wurden Schiffsbeteiligungen in der Vergangenheit immer wieder auch auf Sicherheit bedachten Anlegern empfohlen. Dabei handelt es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken, wozu das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko zählen. Solche Risiken sind aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge zu vereinbaren.
Neben diesen Risiken verfügt der Schiffsfonds MPC MS Rio Ardeche über mit besonderen Risiken behaftete Kredite in japanischen Yen. Der Schiffsfonds nahm diese Kredite einst bei einem Kurs von 136 Yen je Euro auf. Im Zuge der Finanzkrise erstarkte der Yen jedoch, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung des Yen-Kredits. Zwar erhielt der Kurs des Yen Ende 2012 Aufwind, jedoch ist er immer noch weit vom Vorkrisenniveau entfernt.
Doch eine zutreffende und umfassende Risikoaufklärung ist nicht die einzige Pflicht bei einer Anlageberatung. Diese muss anleger- und anlagegerecht sein. Um dies zu erreichen, muss eine Anlageberatung in zwei Schritten ablaufen. Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen.
Anlageberatung muss realistisch über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären
In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Für Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Ardeche, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Rio Ardeche sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger müssen allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist, welche seit dem Fondsbeitritt läuft, auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC MS Rio Ardeche Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.