13.06.2016Sonstiges

MPC MS Mahler Star: Ausschüttungen fallen erneut aus – Schadensersatzklagen für Anleger

Mehrere Jahre wurde der Schiffsfonds MPC MS Manet Star den Erwartungen der Anleger gerecht – den Anlegern flossen gleichmäßig hohe Ausschüttungen zu. Mit dem Beginn der Schifffahrtskrise änderte sich dies jedoch, da der Schiffsfonds MPC MS Manet Star zunächst nur eine reduzierte Auszahlung leisten konnte. Die Ausschüttungen für die Jahre 2010 und auch 2011 wurden gestrichen. Diese Entwicklung zeigt, dass Schiffsfonds keine verlässlichen Kapitalanlagen sind.

Dies zeigt, dass Schiffsfonds keineswegs verlässliche Kapitalanlagen sind. Unternehmensbeteiligungen – um nichts anderes handelt es sich bei einem Schiffsfonds – sind auf wirtschaftlichen Erfolg angewiesen. Über diese und weitere Kennzeichen des Fonds MPC MS Mahler Star mussten Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.

Umfassende Aufklärung über empfohlene Kapitalanlage erforderlich

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers berücksichtigt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die beispielsweise sicher ist. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet. Neben diesen Risiken verfügt der Schiffsfonds MPC MS Mahler Star über mit besonderen Risiken behaftete Kredite in japanischen Yen. Der Schiffsfonds nahm diese Kredite einst bei einem Kurs von 142 Yen je Euro auf. Seit der Finanzkrise vollzog der Kurs des Yen allerdings einen Höhenflug, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Der Fonds MPC MS Mahler Star muss daher erheblich mehr Geld erwirtschaften, um die jährliche Tilgungssumme aufbringen zu können.

Anleger mussten realistisches Bild von dem Fonds erhalten

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds MPC MS Mahler Star bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Mahler Star sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Ansprüche können verjähren

Hierbei sollten Anleger allerdings beachten, dass Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung nicht nur die zehnjährige Höchstverjährungsfrist ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gibt. Es gibt auch eine kürzere, dreijährige Verjährungsfrist, welche am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem ein Anleger Kenntnis von der falschen Anlageberatung hatte. Hierbei können ausfallende Ausschüttungen von Bedeutung sein.