03.10.2012Sonstiges

MPC Jüngerhans-Schiffe – Letzte Chance für Schadensersatzansprüche – Drohende Verjährung

Der 2002 aufgelegte Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe investiert in die Containerschiffe MS Antares J, MS Auriga J, MS Corona J und MS Crux J. Da die Einnahmen der Schiffe nicht wie erhofft und prognostiziert flossen, musste der Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe im Jahr 2010 saniert werden. Insofern wird sich zeigen müssen, ob der Fonds in dem nach wie vor krisengeschüttelten Schifffahrtsmarkt bestehen kann oder ob die Krise und ihre Auswirkungen dem Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe einen Strich durch die Rechnung macht.

Welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die sich angesichts dieser Situation von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe trennen möchten? Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung MPC Jüngerhans-Schiffe von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

Für Anleger des Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC Jüngerhans-Schiffe sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Drohende Verjährung – es kommt auf das Datum der Beteiligung an

Anleger des MPC Jüngerhans-Schiffe müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. Zehn Jahre nach der Zeichnung der Fondsbeteiligung verjähren Ansprüche wegen falscher Anlageberatung. Daher bietet sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe im Jahr 2002 erwarben, ein Blick in die Zeichnungsunterlagen an. Darüber hinaus müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch innerhalb einer kürzeren, dreijährigen Frist verjähren können – nämlich ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.