13.06.2016Sonstiges

MPC Holland 48: Ausschüttungen werden zurückgefordert

AKTUELL – 23.06.2015 – Anleger werden aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen

Für die Anleger des MPC Rendite-Fonds Holland 48 ist einer der schlimmsten Anlegeralpträume Realität geworden: Nachdem im März 2015 die Abwicklung geschlossene Immobilienfonds beschlossen wurde, erhalten die Anleger nunmehr die Rechnung – wahrsten Sinn des Wortes. In dem mit „Anlegerhaftung/Zahlungsaufforderung“ überschriebenen, knapp einseitigen Brief werden sie aufgefordert wahlweise 70% oder 100% ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Weiterführende Informationen zum Thema Rückforderung von Ausschüttungen sind in unserem Lexikon zusammengestellt.

Für die Anleger stellt sich jetzt die Frage, ob sie in jeden Fall zahlen müssen. Diese Frage lässt sich nicht in jedem Fall sofort mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten. Denn der Fondsgesellschaft steht tatsächlich die Möglichkeit offen, entnommenes Kapital wieder zurückzuholen, um beispielsweise Schulden der Gesellschaft zu begleichen. Dennoch müssen im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Ausschüttungen berechtigterweise zurückgefordert werden können.

Eine Voraussetzung ist beispielsweise, dass die geltend gemachte Forderungen tatsächlich in voller Höhe begründet ist. Doch nicht jede Ausschüttung ist „automatisch“ mit einer handelsrechtlichen Entnahme gleichzusetzen. Denn die Haftung nach § 172 Abs. 4, 171 HGB erfasst nur tatsächlich entnommene Beträge. Es kommt auch darauf an, was genau im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Haftsummen geregelt ist.

Wenn Anleger des MPC Holland 48 in dieser für sie kniffligen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben bereits ähnliche Fälle bei anderen MPC-Fonds begleitet.

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Bei nicht wenigen „Hollandfonds“ belaufen sich die Ausschüttungen für das Jahr 2011 auf Null. Bahnt sich bei diesem Typ von Immobilienfonds eine Krise an (weiterführende Hintergrundinformationen zu Hollandfonds befinden sich hier)? Auch die Anleger des 2005 aufgelegten MPC Holland 59 können keine Ausschüttungen für das Jahr 2011 empfangen. Bereits die vorherige Ausschüttung des an sieben Immobilien beteiligten MPC Holland 59 war reduziert.

Geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken, welchen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko zählen. Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 48 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 48 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

Wurden Anleger des MPC Holland 48 über dererlei Risiken falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Eine ordnungsgemäße, d. h. anleger- und anlagegerechte Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen.

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese auf die Wünsche des Anlegers abgestimmt sein. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Der Anleger muss ein umfassendes und realistisches Bild von dem Immobilienfonds erhalten. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 48, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.