13.06.2016 Sonstiges

MPC Holland 44 – Fehlerhafte Anlageberatung zieht Schadensersatz nach sich

Der geschlossene Immobilienfonds MPC Holland 44 wurde im Jahr 2003 aufgelegt. Der Fonds beteiligt sich an drei niederländischen Immobilien, welche sich in Amstelveen, Groningen und Zaandam befinden. Die Anleger des Immobilienfonds Holland 44 konnten bislang stets eine mehr oder minder hohe Ausschüttung verbuchen. Allerdings gibt es einen ungewisser Faktor in der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des MPC Holland 44: Die sich abzeichnenden Schwierigkeiten auf dem niederländischen Markt für Büro- und Gewerbeimmobilien. Nach einer langen Boomphase steigen die Leerstände und die Nachfrage nach Mietflächen ist abgeflaut. Auch die Immobilienpreise sind von diesem Abwärtstrend betroffen.

Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 44, die sich vor möglichen Konsequenzen wappnen wollen, können sich bei einem Fachanwalt über mögliche Ansprüche beraten lassen. Wurde den Anlegern der MPC Holland 44 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 44 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 44 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 44, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.