Probleme auf dem niederländischen Immobilienmarkt
Damit ist der MPC Holland 43 einer von vielen „Hollandfonds“, die sich im Jahr 2012 schwer tun. Der langjährige Boom der niederländischen Büro- und Gewerbeimmobilien, der auch ein verstärktes Engagement von deutschen Anlegern nach sich zog, ist abgeflaut. Die Leerstände steigen und die Preise für Gewerbeimmobilien erreichen nicht mehr in allen Fällen die einstigen Werte. Auch der 2002 aufgelegte Immobilienfonds MPC Holland 43 ist von diesem Marktwandel betroffen. Angesichts dessen stellt sich für Anleger des Immobilienfonds die Frage, wie sie sich wehren können. Eine Möglichkeit ist die Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wurde den Anlegern der MPC Holland 43 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.
Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 43 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 43 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.
Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Anleger des MPC Holland 43, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Vorsicht Verjährung bei Beteiligung aus dem Jahr 2002
Hierbei sollten Anleger, die sich im Jahr 2002 an dem MPC Holland 43 beteiligten, einen Blick auf ihr Zeichnungsdatum werfen. Denn Ansprüche können 10 Jahre nach dem Vertragsschluss verjähren.