09.10.2012Sonstiges

MPC Flottenfonds II: 2002 beteiligt? Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Der MPC Flottenfonds II wurde im Jahr 2002 aufgelegt. Der Dachfonds beteiligt sich wie der Schwesterfonds MPC Flottenfonds I an den beiden Schiffsfonds MS Rio Valiente und MS Rio Verde. Darüber hinaus beteiligt sich der MPC Flottenfonds II an den MPC Jüngerhans Schiffen. Doch auch die Beteiligung an verschiedenen Schiffsfonds konnte nicht verhindern, dass die Ausschüttungen an die Anleger den einstigen Prognosen nicht mehr entsprechen. Ob es sich bei den sechs Containerschiffsbeteiligungen um „sechs Richtige“ gehandelt hat, sei dahingestellt.

Was können Anleger unternehmen, die sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Flottenfonds II trennen möchten? Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

Anlageberatung muss ein realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung MPC Flottenfonds II von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

Für Anleger des Schiffsfonds MPC Flottenfonds II, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC Flottenfonds II sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Ansprüche von Anleger, die sich 2002 beteiligten, sind von der Verjährung bedroht

Anleger des MPC Flottenfonds II müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. Zehn Jahre nach der Zeichnung der Fondsbeteiligung verjähren Ansprüche wegen falscher Anlageberatung. Daher bietet sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Flottenfonds II im Jahr 2002 erwarben, ein Blick in die Zeichnungsunterlagen an. Darüber hinaus müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch innerhalb einer kürzeren, dreijährigen Frist verjähren können, wenn die Anleger Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.