
MPC Canada 8 (Achte Sachwert Renditefonds Canada)
Schadensersatz für Anleger des Achte Sachwert Renditefonds Canada GmbH & Co. KG. Der Immobilienfonds Achte Sachwert Renditefonds Canada GmbH & Co. KG des Emissionshauses Münchmeyer Petersen Capital, kurz MPC Canada 8, investiert in kanadische Immobilien. Rund 110 Mio. kanadische Dollar (entspricht etwas 85 Mio. Euro) wurden von den Anlegern in dem Immobilienfonds angelegt. Der MPC Canada 8 erwarb mit Hilfe dieses Geldes sowie Fremdkapital in Höhe von 175 Mio. kanadischen Dollar (ca. 135 Mio. Euro) 6 Immobilien in der Metropole Toronto.
Für die Anleger ist die Kapitalanlage MPC Canada 8 keine ungetrübte Freude. Die Ankündigung der Treuhänderin TVP aus dem September 2010, dass die Ausschüttungen für 2010 ausfallen werden, hat sich bereits bewahrheitet. Im selben Schreiben wurde in Aussicht gestellt, dass auch die Ausschüttungen für das Jahr 2011 wahrscheinlich entfallen werden. Auch in der Gesamtbetrachtung liegen die Ausschüttungen unter dem anvisierten Niveau von 8 % p.a. So wurden ausweislich des Leistungsberichts 2010 bislang 28 % des investierten Kapitals an die Anleger rückausgeschüttet, dabei sollten bereits 48 % des Investitionsbetrags an die Anleger des MPC Canada 8 zurückgeflossen sein.
Anlegern, die sich nicht weiter mit der enttäuschenden Performance des MPC Canada 8 abfinden möchten, kann die rechtliche Überprüfung ihrer Beteiligung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Chance zum Ausstieg aus dem MPC Canada 8 eröffnen. Dabei ist beispielsweise zu prüfen, ob die Anlageberatung durch Banken und Berater in Ordnung war. Oder ob sie – wie so häufig – weder anleger- noch anlagegerecht und somit fehlerhaft war.
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds wie dem MPC Canada 8 als Baustein einer sicheren Altersvorsorge angepriesen wurde. Auch zählen geschlossene Immobilienfonds nicht zu den sicheren Geldanlagen, da Immobilienfonds Unternehmen sind, denen auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Gelds innewohnt. Auch der jederzeitige Verkauf der Beteiligungen ist nicht gänzlich sichergestellt, da kein geregelter Zweitmarkt für geschlossene Fonds besteht. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie die Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.
Sollten die Banken oder Anlageberater gegen diese oder ähnliche Pflichten verstoßen haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des MPC Canada 8, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Sollten Anleger des MPC Canada 8 das Gefühl haben, dass sie in ihrem Anlageberatungsgespräch nicht vollumfänglich von Banken oder Anlageberatern aufgeklärt wurden, sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt bereits Anleger des MPC Canada 8.