13.06.2016 Sonstiges

MPC Bioenergie Brasilien in Schwierigkeiten

Ökostrom ist ein Zukunftsmarkt – allerdings beschert nicht jede Kapitalanlage, die in die Ökostromerzeugung investiert, ihren Anlegern Freude. Im Fall des 2009 aufgelegten geschlossenen Fonds MPC Bioenergie Brasilien müssen die Anleger vielmehr erfahren, dass unternehmerische Beteiligungen neben Chancen auch Risiken innewohnen. Denn der Fonds hat nach einem Bericht des Fondstelegramms vom 17.11.2014 mit wirtschaftlichen Problemen und infolge dessen mit Problemen bei den Darlehen zu kämpfen, die schlimmstenfalls zur Insolvenz führen könnten. Wie diese Probleme angegangen werden, obliegt der Entscheidung der Anleger, die bis zum 05.12.2014 hierüber abstimmen müssen.

Dass die Anleger sich überhaupt mit dieser alles andere als einfachen Entscheidung auseinandersetzen müssen, ist darauf zurückzuführen, dass die MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG nicht „nur“ eine Kapitalanlage ist, sondern auch eine Kommanditgesellschaft. Die Anleger beteiligen sich an einer unternehmerischen Gesellschaft, bei der grundlegende Entscheidungen in Gesellschafterversammlungen beschlossen werden.

Die aktuelle Entwicklung kann bei Anleger zu Zweifeln führen, ob sie überhaupt die „richtige“ Anlage haben. Insbesondere dann, wenn ein Anleger davon ausging, eine sichere oder auch pflegeleichte Kapitalanlage zu haben. Wenn Anleger des Fonds MPC Bioenergie Brasilien Fehler bei ihrer Anlageberatung befürchten, dann sollten sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief oder nicht. Wenn die Beratung Defizite oder Fehler aufweist, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Was unterscheidet nun eine ordnungsgemäße von einer fehlerbehafteten Anlageberatung?

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein. Um eine anlegergerechte Kapitalanlage auszuwählen, muss von dem Berater eine Anlage ausgewählt werden, die zu den Wünsche und Anlagezielen des Anlegers passt (anlegergerechte Beratung). Wenn ein Anleger beispielsweise jegliches Verlustrisiko ausschließen wollte, so verträgt sich diese nicht mit einer Investition in einen geschlossenen Fonds. Anschließend ist auf die Kapitalanlage selbst zu erläutern – so sollte die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden sowie über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden (objektgerechte Beratung). Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds MPC Bioenergie um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechender Rechten und auch Pflichten handelt. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungspflichten – wie beispielsweise eine zutreffende Information über Provisionen. Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds MPC Bioenergie Brasilien offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden.