13.06.2016 Sonstiges

MPC Best Select IV – Fachanwalt informiert über Schadensersatzansprüche

Der 2006 aufgelegte Vermögensstrukturfonds MPC Best Select IV beschränkt sich nicht auf eine bestimmte Art geschlossener Fonds, sondern investiert in einen ganze Palette unterschiedlicher Fonds. So setzen sich die Investitionsziele des MPC Best Select IV aus Schiffsfonds, Immobilienfonds und Lebensversicherungsfonds mit deutschen und britischen Policen zusammen. Bis ins Jahr 2011 beteiligte sich der Dachfonds MPC Best Select IV auch an einem Private-Equity-Fonds, diese Anteile wurden jedoch im Jahr 2011 gegen weitere Immobilienfondsanteile ausgetauscht.

Doch auch diese – neue – Mischung verschiedener geschlossener Fonds konnte Probleme auf der Einnahmenseite nicht verhindern. Wie in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses MPC Capital zu lesen ist, kam es zu „Auszahlungsaussetzungen etlicher Fonds“. Die Folge für die Anleger des Fonds MPC Best Select IV waren ausgefallene Ausschüttungen.

Wie werden sich Zielfonds des MPC Best Select IV weiterentwickeln?

Wie es mit den Ausschüttungen und auch der wirtschaftlichen Situation der Zielfonds des MPC Best Select IV und des Dachfonds selbst im Jahr 2013 weitergehen wird, kann nur abgewartet werden. Für „Spannung“ könnte die weitere Entwicklung der Schiffsfonds sorgen, da die Schifffahrt unter einer Krise zu leiden hat, die Anfang 2013 keineswegs am Abklingen ist. Aber auch im Segment der Lebensversicherungsfonds tauchten in den vergangenen Monaten Probleme auf, die sich weiterhin auswirken können. So warnte Ende 2012 das Emissionshaus MPC Capital selbst vor möglichen Verlusten beim MPC Lebensversicherungsfonds. Angesichts dieser offenen weiteren Entwicklung des MPC Best Select IV kann sich für Anleger durch aus die Frage stelle, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen.

Eine Möglichkeit ist die Überprüfung der Anlageberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung formuliert hat, sind Fehler in der Praxis immer wieder festzustellen. Im Fall einer Falschberatung bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger. Doch wann ist eine Anlageberatung ordnungsgemäß und wann weißt sie Fehler auf?

Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung grob umrissen aus?

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts, in welchem der MPC Best Select IV dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

Ob die Anleger des MPC Best Select IV tatsächlich erfolgreich Ansprüche geltend machen können, können spezialisierte Anwälte anhand des individuellen Beratungsgesprächs beurteilen. Anleger, die befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits Anleger, die in MPC Best Select- Fonds investierten.