13.06.2016 Sonstiges

MONTRANUS Medienfonds der Hannover Leasing: Aberkennung der Steuervorteile?

Anlegern der Hannover Leasing Filmfonds bzw. Medienfonds (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) droht die Aberkennung von Steuervorteilen.

So wurde den Anlegern des MONTRANUS Medienfonds Nr. 143 von der Fondsgesellschaft zunächst im Mai 2010 eröffnet, dass die Erlösquoten der Filme gering seien. Anlegern droht daher am Ende der Laufzeit ein Verlust ihres Kapitals. In einem neuen Schreiben wird den Anlegern dann mitgeteilt, dass die steuerlichen Bescheide geändert werden. Die Folge wären dann erhebliche steuerliche Nachteile für die Anleger des MONTRANUS Fonds. Für Anleger können die Filmfonds der Hannover Leasing deshalb zum finanziellen Fiasko werden. Es müssten Steuern nachbezahlt werden, die möglicherweise mit 6% p.a. nachträglich zu verzinsen wären. Das eigentliche Ziel der Steuerersparnis wäre damit zu nichte gemacht.

Geschädigten Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in Lahr (bei Offenburg, Ortenau), Bahlingen (bei Freiburg) und Seelbach (Ortenaukreis) daher ihre Anlage durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Anwalt überprüfen zu lassen. „Oft stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu, weil sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden“, teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Bei Filmfonds und Medienfonds wurde meist nur ein teil der Einlage erbracht. Die Fondsgesellschaft und Dritte können daher die restliche Einlage einfordern. Neben den Steuernachteilen und Kapitalverlusten, müssten die Anleger noch weitere finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Daneben bestehen noch weitere Risiken, auf die Anleger oft nicht hingewiesen werden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll hebt dabei insbesondere hervor, “dass viele Anleger nicht wissen, dass sie sich an einem Unternehmen beteiligt haben mit allen Gewinn- und Verlustrisiken.“

Anleger stehen bei einer Falschberatung Schadensersatzansprüche gegen die Berater bzw. Banken zu. Damit können sie erreichen, schadlos aus den MONTRANUS Medienfonds herauszukommen und zudem noch das eingesetzte Kapital nachträglich über die Jahre verzinst zurückzuerhalten. Anleger der Hannover Leasing MONTRANUS Medienfonds sollten schnell reagieren, da am 31.12.2010 die Ansprüche zu verjähren drohen.