13.06.2016 Sonstiges

Midas Mittelstandsfonds Nr. 6: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Betroffen oder nicht betroffen? Diese Frage stellen sich Anleger verschiedener S&K-naher Fonds angesichts des Betrugs- und Untreueverdachts gegenüber der S&K Gruppe. Auch der Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 weist Verbindungen zur S&K Gruppe auf, da diese die Eigentümerin des Fondsanbieters Midas Gruppe ist. Zur Stunde steht wegen der noch laufenden Ermittlungen nicht fest, ob Midas-Fonds von den Geschehnissen und Vorwürfen rund um die S&K Gruppe berührt sind. Doch diese ist nicht die einzige Fragestellung, die bei Anlegern auftauchen kann.

Losgelöst von der S&K Problematik kann bei Anlegern die Frage aufkommen, ob die Beteiligung am Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 generell die richtige Wahl war. Bei solchen Bedenken können Anleger sich hinsichtlich ihrer (zivil)rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine oftmals erfolgversprechende Herangehensweise ist die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen. Solche können sich aus der Anlageberatung ergeben, wenn diese fehlerhaft war. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein.

Bei dem 2011 aufgelegten Private Equity-Fonds Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds, da die Auswahl der konkreten Unternehmen erst nach der Zeichnung passierte, weswegen der Fonds sich nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel eignet. Denn der Risikograd eines Private-Equity-Engagements hängt in erster Linie von der Solidität der Unternehmen ab, an welchen sich der Private-Equity-Fonds beteiligt.

Daneben muss eine Anlageberatung auch noch weiteren Anforderungen genügen. Zum einen mussten sowohl die Chancen als auch die Risiken, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Fonds verbunden sind, realistisch dargestellt werden. Desweiteren treffen Berater Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts oder eine zutreffende Aufklärung über Provisionen. Wenn ein Beratungsgespräch Defizite aufwies, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 6, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft: www.sk-interessengemeinschaft.de