13.06.2016 Sonstiges

Midas Mittelstandsfonds Nr. 5: Anleger zieht für Schadenersatz vor Gericht

Im Februar 2013 sorgte eine Razzia bei der S&K Gruppe für reichlich Aufregung bei den Anleger S&K-naher Fonds. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen noch. Die S&K Gruppe engagierte sich bei mehreren Fondsanbietern auf unterschiedliche Art und Weise – der Fondsanbieter Midas, welcher den Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 auf den Markt brachte, gehört der S&K Gruppe. Unabhängig von den strafrechtlich relevanten Ereignissen bei der S&K Gruppe können sich die Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 mit der Frage auseinandersetzen, ob ihnen die richtige Kapitalanlage empfohlen wurde. Ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Anleger aus diesem Grund klagt vor Gericht auf Schadensersatz.

Der Anleger, der in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 investierte, wurde von seinem Anlageberater fehlerhaft beraten. Der Gerichtsprozess wegen falscher Anlageberatung ist Anfang März 2013 zwar noch nicht entschieden, aber es gibt hoffnungsvolle Vorzeichen für den von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anleger.

Ansatzpunkt Anlageberatung

Um welche Fragestellungen geht es bei einem Prozess wegen falscher Anlageberatung? Die Anlageberatung ist für viele Anleger entscheidend bei der Wahl ihrer Kapitalanlage. Angesichts dieser Bedeutung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an eine Anlageberatung – die Berater treffen verschiedene Aufklärungs- und Hinweispflichten. Bei Fehlern oder Defiziten stehen daher Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.

Der Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 ist ein Private Equity-Fonds - eine Anlageklasse, die aufgrund ihrer Investitionsziele mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein muss. Daher muss der erste Schritt einer ordnungsgemäßen Anlageberatung sein, dass die Wünsche und Anlageziele eines Anlegers von dem Berater ermittelt werden und bei der Auswahl einer entsprechenden Kapitalanlage berücksichtigt werden (anlegergerechte Beratung).

Zu den Anforderungen weiterhin, dass in einem zweiten Schritt die Kapitalanlage vorgestellt wird. Hierfür sollen sowohl die Chancen als auch die Risiken, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Fonds Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 verbunden sind, realistisch dargestellt werden (anlagegerechte Beratung). Denn dem Midas Mittelstandsfonds Nr.5 aufgrund seiner Konstruktion als geschlossener Fonds Risiken wie z.B. Verlustrisiken für die Anleger oder gesellschaftsrechtliche Risiken inne. Darüberhinaus treffen Berater Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts oder eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen zur Interessengemeinschaft:
www.sk-interessengemeinschaft.de