Doch auch unabhängig von den aktuellen Geschehnissen bei der S&K Gruppe – deren Auswirkungen auf den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 nicht feststehen – können sich Anleger die grundlegende Frage stellen, ob ein Private Equity Fonds eine zu ihnen passende Kapitalanlage ist. Anleger, die Zweifel haben, ob der Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 zu ihnen passt, können sich hinsichtlich ihrer (zivil)rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine oftmals erfolgversprechende Herangehensweise ist die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen. Solche können sich aus Fehlern bei der Anlageberatung ergeben. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein.
Denn bei dem 2007 aufgelegten Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 handelt es sich um einen Private-Equity-Fonds, der mit verschiedenen Risiken verbunden ist. Zum einen handelt es sich um Blind-Pool-Fonds, sodass der tatsächliche Risikograd des Fonds von den ausgewählten Unternehmen abhängt. Weiterhin gibt es noch Risiken wie die eingeschränkten Trennungsmöglichkeiten, die komplexen rechtlichen Strukturen eines geschlossenen Fonds oder das Totalverlustrisiko, weswegen der Fonds nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel geeignet ist.
Daneben muss eine Anlageberatung auch noch weiteren Anforderungen genügen. Zum einen mussten sowohl die Chancen als auch die Risiken, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Fonds verbunden sind, realistisch dargestellt werden. Desweiteren treffen Berater Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts oder eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.
Wenn ein Beratungsgespräch Defizite aufwies, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Unabhängig von einer Überprüfung der Anlageberatung können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.
Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft: www.sk-interessengemeinschaft.de