16.06.2011Sonstiges

Medienfonds LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta: Viele Ansprüche verjähren bereits Ende 2011!

Das FG München entschied kürzlich auf Klage der Hannover Leasing hin, dass ihren Medienfonds die anfänglichen Verlustzuweisungen erhalten bleiben, da die Medienfonds nicht als abstrakte Schuldversprechen anzusehen seien. Somit wurde hiermit ein erster Sieg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung errungen. Diese Entscheidung des FG München ist auf alle Medienfonds der LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta mit Defeasance-Struktur anwendbar.

Allerdings ist das Urteil des FG München noch nicht rechtskräftig, da die Finanzverwaltung fristgerechten Antrag einlegte und wohl zu erwarten ist, dass sie alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, bis der Rechtsstreit vor den BFH gelangen wird, sodass dieser schlussendlich über die steuerliche An- oder Aberkennung der Verlustzuweisungen der Medienfonds der LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta entscheiden wird.

Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung sollten Anleger der LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta aber nicht warten, da ihre Ansprüche bis zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt sein könnten. Im Jahr 2002 wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Verjährung grundlegend neu regelte. Aus diesem Grunde verjähren bereits viele Ansprüche aus Beratungshaftung zum 31.12.2011, nämlich wenn die Anlage an den Medienfonds der LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta vor 2002 geschlossen wurde! Schnelles Handeln der Anleger der Medienfonds LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta ist demnach geboten, da sie ansonsten bei Verstreichenlassen der Verjährungsfrist auf ihren Schäden sitzen bleiben, obwohl mitunter gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen Banken und Berater bestehen.

Solche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung entstehen vor allem, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die speziellen Risiken der Medienfonds LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta aufgeklärt wurden. Vielfach wurde von den Anlagevermittlern nur darauf eingegangen, dass die Medienfonds LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta als ideale Steuersparmodelle dienen, über die Risiken wurde kaum gesprochen. Zudem wurden Anlegern oftmals Innenprovisionen (sogenannte Kick-Backs) verschwiegen, was ebenfalls zu einem Anspruch aus fehlerhafter Anlageberatung führt.

Mitunter bestehen für Anleger der Medienfonds LHI, ALCAS, Hannover Leasing, KGAL, Victory, Apollo, Mediastream, Boll, Equity Pictures, N1, Cinerenta also gute Aussichten auf Erfolg einer Klage, sodass ihre Schäden begrenzt oder gänzlich rückgängig gemacht werden können, weswegen schnellstmöglich ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt mit der Überprüfung dieser Ansprüche beauftragt werden sollte, so dass noch in diesem Jahr die Ansprüche erhoben werden können.