13.06.2016 Sonstiges

MCE 04 Sternenflotte IC3 – Schiffsfonds bergen Risiken

Der vierte Fonds des Emissionshauses MCE Schiffskapital AG ist der Fonds MCE 04 Sternenflotte IC3, welcher im Jahr 2009 auf den Markt kam. Anders als viele andere Schiffsfonds investiert dieser geschlossene Fonds nicht in ein bestimmtes Schiff, sondern investiert in andere Schiffsfonds. Doch auch ein Dachfonds, der gestreut in andere Schiffsfonds investiert, ist eine unternehmerische Beteiligung mit den dazugehörigen Chancen und Risiken.

Dies zeigt sich schon im vollständigen Namen des Fonds, welcher MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG lautet. Die Anleger beteiligen sich an einer Kommanditgesellschaft, was seitens der Anleger Risikobereitschaft erfordert. Dies sollte Anleger des Fonds MCE 04 Sternenflotte IC 3 bei der Investition bewusst gewesen sein – insbesondere dann, wenn sie sich auf Anraten eines Anlageberaters an diesem Fonds beteiligten.

Wenn Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Wenn ein Anleger beispielsweise eine ausdrücklich sichere Kapitalanlage wünschte, dann ist eine unternehmerische Beteiligung keine passende Empfehlung. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären.

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen mit den entsprechenden Risiken

Hierzu gehört im Fall einer Kommanditgesellschaft wie dem Fonds MCE 04 Sternenflotte IC3 auch jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur ergeben. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken, die Haftung auf Gesellschaftsebene oder auch die bei Schiffsfonds immer wieder brisante Möglichkeit der Rückforderung von Ausschüttungen zu nennen. Solche Forderungen können auch „weitergereicht“ werden.
 
Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Wenn Anleger des Schiffsfonds MCE 04 Sternenflotte IC 3 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.