
Lloyd Fonds LF 96 Best of Shipping II – Anspruch auf Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Was können Anleger in dieser Situation unternehmen? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche Wege den Anlegern des Lloyd Fonds LF 96 Best of Shipping II offen stehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.
Fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Funktionsweise und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch wurde des Öfteren versäumt, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 96 Best of Shipping II falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 96 Best of Shipping II sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche