
Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea – Welche Rechte stehen den Anlegern des Schiffsfonds zu?
Ausschüttungen an die Anleger liegen deutlich unter Prognosen
Wie sich die wirtschaftliche Entwicklung des Schiffsfonds zukünftig gestalten wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der herausfordernden Bedingungen auf dem Schiffstransportmarkt hat es den Anschein, als habe der Schiffsfonds noch schwieriges Fahrwasser vor sich. Was können Anleger der Schiffsbeteiligung jetzt unternehmen? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea noch ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/lloyd-fonds-ag