Da Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten haben, stellt sich die Frage, was sie neben einer Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen können, um ihr Geld zu retten. Sie können sich beispielsweise an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ermitteln lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Ein oft vielversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung. War diese fehlerhaft, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Seas im Raum.
Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatz
Zu den typischen Schwachpunkten eines Beratungsgesprächs gehört die mangelnde Aufklärung über Risiken. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Die anstehende Insolvenz des Schiffsfonds LF 91 MS Thira Sea zeigt, dass solche Risiken nicht nur theoretischer Natur sind. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs sind fehlende Hinweise auf Provisionen, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche