13.06.2016 Sonstiges

Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas – Schadensersatz möglich? Fachanwalt berät Anleger des Schiffsfonds

Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas wurde im Jahr 2008 auf den Markt gebracht und investiert in das namensgebende Containerschiff MS Bahamas. Die wirtschaftliche Entwicklung der Schiffsbeteiligung verlief jedoch nicht reibungslos, wie eine reduzierte Ausschüttung für die Anleger bereits zeigte. Im Jahr 2012 trat bei dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas ausweislich der aktuellen Leistungsbilanz zudem ein weiteres Hindernis für Ausschüttungen hervor: Die loan-to-value-Klausel, welche in Kreditverträgen zu finden ist.

Bei der loan-to-value-Klausel geht es um Wertverhältnis von Schiff und Kredit, das nicht über ein bestimmtes Verhältnis – oft 105 % - steigen darf, da ansonsten Sanktionen drohen. Da 2012 die vertraglich festgelegte Grenze überschritten wurde, hat dies wohl Konsequenzen für die Ausschüttungen der Anleger des Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas: Die Ausschüttungen werden sich wohl auf Null belaufen.


Wie sich die Thematik der loan-to-value-Klauseln, der Ausschüttungen und der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas selbst im Jahr 2013 entwickeln werden, kann nur abgewartet werden. Sollten Anleger sich angesichts der Situation des Schiffsfonds Gedanken über ihre rechtlichen Ansprüche machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Schiffsfonds wohnen verschiedene, teilweise erhebliche Risiken inne

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf www.schiffsfonds.eu.