Es ist noch offen, was das soeben begonnene Jahr 2013 für den Lloyd Fonds LF 40 MS San Rafael bereithalten wird. Doch schon die vergangenen Monate zeigen, dass der wirtschaftliche Erfolg eines Schiffsfonds von vielerlei Faktoren abhängt und alles andere als sicher ist. Über diese und weitere Kennzeichen des Lloyd Fonds LF 40 MS San Rafael mussten die Anleger vor der Investition im Rahmen einer ordnungsgemäßen, anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.
Anleger mussten über die Risiken eines Schiffsfonds von ihren Beratern aufgeklärt werden
Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
Passierten bei der Anlageberatung Fehler, können Anleger Schadenersatz fordern. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener Lloyd Schiffsfonds und hat auch schon Klage für Anleger von Schiffsbeteiligungen der Lloyd Fonds AG erhoben. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 40 MS San Rafael sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen, wenn sie befürchten, bei ihrer Anlageentscheidung falsch beraten worden zu sein.
Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf www.schiffsfonds.eu.