13.06.2016Sonstiges

Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun – Fachanwalt berät Anleger

Notverkauf oder Nachzahlung? Diese nicht unbedingt angenehme Auswahl haben die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun bei einer Gesellschafterversammlung am 19.06.2012. Der Branchendienst Fondstelegramm berichtet, dass von Seiten des Managements der Notverkauf favorisiert werde. Im Fall eines Notverkaufs müssten die Anleger auf bis zum 1/5 ihres investierten Geldes verzichten. Aber ein Nachschuss mit frischem Geld kann ebenfalls mit Verlusten enden angesichts der nach wie vor schwierigen Lage der Transportschifffahrt. Den Anlegern des Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun steht – kurz gesagt – eine Wahl zwischen Pest und Cholera bevor.

Der Schiffsfonds LF 35 MT Colonian Sun wurde im Jahr 2003 vom Emissionshaus Lloyd Fonds auf den Markt gebracht. Seinerzeit investierten die Anleger rund 12,3 Mio. Euro in den Fonds. Dieses Geld wurde in den im Jahr 2000 erbauten Rohöltanker MT Colonian Sun investiert, den der Schiffsfonds im Dezember 2003 übernahm. Anleger des Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun, die angesichts der Probleme des Schiffsfonds nach einer Alternative suchen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann klären, ob den Anlegern ein Ausstieg aus ihrer Beteiligung an dem Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun möglich ist.

Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Fehler überprüft werden. Zu den häufigsten Fehlern gehört die nicht ausreichende Aufklärung der Anleger über die Risiken eines Schiffsfonds. Da es sich bei Schiffsfonds wie dem Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun um Unternehmen handelt, wohnt ihnen – wie jedem Unternehmen – ein Totalverlustrisiko inne. Schiffsfonds sind keine sichere Kapitalanlage oder gar Altersvorsorge. Wurde Anlegern der Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun als sichere Kapitalanlage angepriesen, liegt ein Beratungsfehler vor. Auch wussten nicht alle Anleger, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf ist nicht immer möglich.

Wurde Anlegern dies oder ähnliches während der Anlageberatung zugesichert, liegt ein Beratungsfehler vor. Solche Fehler lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank oder dem Anlageberater aus. Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 35 MT Colonian Sun das Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch solche oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.