13.06.2016 Sonstiges

Lloyd Fonds LF 33 MT Bavarian Sun: Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen

Bei dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 33 MT Bavarian Sun sorgte das vergangene Jahr 2012 für nicht wenig Wandel. Wegen der bereits seit längerem anhaltenden Krise der Schifffahrt, die auch Tankschiffe wie das Fondsschiff MT Bavarian Sun nicht verschonte, ist der Lloyd Fonds LF 33 MT Bavarian Sun in eine schwierige finanzielle Situation geraten, die letztendlich in ein gescheitertes Sanierungskonzept mündete. Welches „Endergebnis“ die Beteiligung an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 33 MT Bavarian Sun für die Anleger haben wird, hängt vom Verkauf des Schiffs MT Bavarian Sun ab.

Sollten Anleger sich angesichts dieser Entwicklung Gedanken über mögliche rechtliche Ansprüche machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

Anlageberatung durfte Risiken nicht aussparen

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 33 MT Bavarian Sun ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 33 MT Bavarian Sun bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf www.schiffsfonds.eu.