
Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II - Fachanwalt berät Anleger
Die Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II stand im Jahr 2011 bereits vor der Insolvenzanmeldung und musste durch Anlegergeld gerettet werden. Auch die Finanzen der MS Annabelle Schulte bedurften der Sanierung. Die dadurch erforderlichen Tilgungsstundungen führen dazu, dass bis auf Weiteres keine Zahlungen an den Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II fließen. Die finanziellen Aussichten der Beteiligung an der MT Team Jupiter sind ebenfalls nicht vielversprechend in der nächsten Zeit. Bereits in der Leistungsbilanz 2010 wurde angekündigt, dass bis ins Jahr 2013 keine Ausschüttungen mehr fließen sollen.
Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie sich die Zukunft des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II gestalten wird. Es scheint, als hätten die Anleger der Schiffsbeteiligung noch nicht alle Klippen umschifft. Was können Anleger des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II in dieser Situation unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ist daher nicht immer möglich.
Schadensersatzklagen für Anleger
Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/lloyd-fonds-ag