Und steht die MS Annabelle Schulte unter Zwangsverwaltung. Kein unbedingt positives Vorzeichen für die weitere Entwicklung des Schiffsfonds. Was können Anleger des Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte jetzt unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte ermöglicht werden kann.
Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Wurden Anleger nicht über die Risiken, die mit einer Investition in den Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte einhergehen, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erläutert, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder gar für die Altersvorsorge geeignet.. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf ist daher nicht immer möglich.
Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte, das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten sie sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank oder dem Anlageberater aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte sollten daher nicht zögern, sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen.