13.06.2016 Sonstiges

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III – Schadensersatz für Anleger

Das Emissionshaus Lloyd Fonds brachte im Jahr 2005 den Fonds LF 66 Britische Kapital Leben III auf den Markt. In den Jahren 2005 und 2006 investierten 1.195 Anleger rund 40 Mio. Euro in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III. Bei dem Fonds handelt es sich um einen Lebensversicherungsfonds, der in Policen britischer Kapitallebensversicherungen investiert. Mit dem Geld der Anleger und ca. 23 Mio. Euro Fremdkapital erwarb der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III etwa 2.000 „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen.

Der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III handelt mit den erworbenen Policen. Der Fonds erhält auch am Ende der Vertragslaufzeit Ablaufleistungen sowie Schlussboni aus den Versicherungsverträgen. Verstirbt ein Versicherter vor dem Ende der Vertragslaufzeit, kassiert der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III die Vertragssumme der Kapitallebensversicherung. Dieses Geschäftsmodell, das vielen Lebensversicherungsfonds zugrunde liegt, geriet durch die Finanzkrise 2008 in Schwierigkeiten. Denn im Zuge der Krise erlahmte der Handel mit Lebensversicherungspolicen. Die britischen Lebensversicherer reduzierten auch die Schlusszahlungen. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Ausschüttungen für die Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III aus.

Anlegern des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III, die mit ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, bietet die rechtliche Überprüfung ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Chance, sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen zu können. Um dies zu erreichen, wird zum Beispiel das Anlageberatungsgespräch auf Fehler untersucht. Zu den typischen Fehlern gehören – unter anderem – unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs). Auch wurden Anleger oft unzureichend über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds wie dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Dabei widersprechen diese Risiken dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge.

Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III, die das Gefühl haben, dass bei der Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. War die Anlageberatung fehlerhaft und somit nicht anlage- und anlegergerecht, haben Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz, im Idealfall verzinst fordern können.