13.06.2016 Sonstiges

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II – Schadensersatz für Anleger

Der Lebensversicherungsfonds LF 62 Britische Kapital Leben II wurde im Jahr 2005 vom Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegt. Bei dem Fonds handelt es sich um einen Lebensversicherungsfonds, der in Policen britischer Kapitallebensversicherungen investiert. Anleger konnten in den Jahren 2005 und 2006 Beteiligungen an dem Fonds erwerben. 825 Anleger beteiligten sich und legten 19,7 Mio. Euro an. Mit diesem Geld und rund 14 Mio. Euro Fremdkapital erwarb der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II ca. 1000 „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen.

Das Geschäftsmodell des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II basiert auf den Handel mit den erworbenen Policen. Darüberhinaus erhält der Fonds am Ende der Vertragslaufzeit Ablaufleistungen sowie Schlussboni aus den Versicherungsverträgen. Sollte ein Versicherter vor dem Ende der Vertragslaufzeit versterben, erhält der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II die Vertragssumme der Kapitallebensversicherung. Durch die Finanzkrise 2008 gerieten allerdings viele Lebensversicherungsfonds, die ein vergleichbares Geschäftsmodell verfolgten in Schwierigkeiten. Denn im Zuge der Krise erlahmte der Handel mit Lebensversicherungspolicen. Die britischen Versicherungsunternehmen reduzierten auch die Schlusszahlungen. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Ausschüttungen für die Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II aus.

Für Anleger, die mit ihrer Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II unzufrieden sind, bietet die rechtliche Überprüfung ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Chance, sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen zu können. Um dies zu erreichen, wird zum Beispiel das Anlageberatungsgespräch auf Fehler untersucht. Zu den typischen Fehlern gehören – unter anderem – unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs). Auch wurden Anleger oft unzureichend über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds wie dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Dabei widersprechen diese Risiken dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge.

Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II, die das Gefühl haben, dass bei der Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. War die Anlageberatung fehlerhaft und somit nicht anlage- und anlegergerecht, haben Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz, im Idealfall verzinst fordern können.