Da die schwierigen Rahmenbedingungen der Schifffahrt auch Anfang 2013 sich noch nicht flächendeckend verbessert haben, stellt sich die Frage, welchen Kurs der Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point einschlagen wird. Anleger, die sich angesichts der Entwicklung während der vergangenen Monaten an ihre Anlageberatung zurückbesinnen und sich fragen, ob sie damals richtig beraten wurden, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Denn im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.
Hohe Anforderungen an Anlageberatung
Ein Beratungsgespräch muss sich an den von höchsten Gerichten entwickelten Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung messen lassen. Hierfür müssen zuerst die Wünsche und die Ziel geklärt werden, die einen Anleger mit der Kapitalanlage verfolgt. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater eine hierzu passende Kapitalanlage auswählen. (anlegergerechte Beratung).
In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds sind mit Insolvenzrisiken, (Total)Verlustrisiken und den Risiken, die sich aus dem Betrieb eines (Schifffahrts)Unternehmen ergeben, behaftet. Dass solche Risiken nicht nur graue Theorie sind, mussten die Anleger des Lloyd Fond LF 46 MT Green Point bereits feststellen.
Vor der Investitionsentscheidung war den Anlegern daher ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung treffen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener Lloyd Schiffsfonds und hat auch schon Klage für Anleger von Schiffsbeteiligungen der Lloyd Fonds AG erhoben. Die Anleger des Lloyd Fond LF 46 MT Green Point sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen, wenn sie befürchten, bei ihrer Anlageentscheidung falsch beraten worden zu sein.
Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: www.schiffsfonds.eu