13.06.2016 Sonstiges

Lehman Zertifikate – Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen

In einem vor dem Amtsgericht Mannheim geführten Prozess hat eine Lehman-Geschädigte Klage gegen Ihre Rechtsschutzversicherung erhoben, weil diese sich weigerte die Rechtsanwaltskosten für das Vorgehen gegen die beratende Bank zu übernehmen. Nachdem die Lehman-Geschädigte Klage erhoben hatte, sagte die Rechtsschutzversicherung plötzlich die Kostenübernahme zu. Das Amtsgericht Mannheim verpflichtete die Rechtsschutzversicherung daraufhin, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Dies ist ein eindeutiger Hinweis des Gerichts, dass es der Klage der Lehman-Geschädigten statt gegeben hätte, da diese ansonsten die Kosten des Verfahrens hätte tragen müssen.

Das Amtsgericht Coburg hatte bereits zuvor entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bezüglich Lehman-Zertifikaten tragen muss. Anleger, die rechtsschutzversichert sind, sollten aufgrund der Sachlage nicht zögern, gegen die Rechtschutzversicherung vorzugehen, auch wenn sie bereits eine negative Antwort erhalten haben. Oft versuchen die Rechtschutzversicherungen ihre Kunden mit falschen Rechtsansichten von einem Vorgehen gegen Banken abzubringen. Den Anlegern ist zu empfehlen, die Anfrage bei der Rechtschutzversicherung durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt durchführen zu lassen. In den meisten Fällen geben die Rechtschutzversicherungen klein bei und zahlen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Gerne können Sie sich bei Beratungsbedarf an uns wenden. Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte stellen für sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

(Stand 21.07.2010)