Die Targobank beruft sich in zahlreichen Verfahren auf die erstellten Risikoprofile. In einem neuen Urteil des Landgerichts Düsseldorf werden diese Risikoprofile als unbrauchbar angesehen. Insbesondere aus den Fragen, die durch ankreuzen beantwortet worden sind, können keine ausreichenden Schlüsse gezogen werden. Im Übrigen reicht das Profil nicht aus, eine tragfähige Grundlage für eine anlegergerechte Beratung zu gewährleisten.
Das Landgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil der Targobank einen Schlag versetzt und dem Anleger Schadensersatz zugesprochen, mit dem er sein Geld zurück erhält. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll vertritt bereits seit längerem die Ansicht, dass die Risikoprofile der Targobank nicht ausreichend und angreifbar sind.
Anlegern ist zu empfehlen, umgehend einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt zu beauftragen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Ansprüche der Anleger drohen zu verjähren.
(Stand 28.08.2010)