03.05.2017 Sonstiges

Landgericht Ravensburg verurteilt Autohändler zu Lieferung eines neuen Autos

Ein weiterer Meilenstein in der rechtlichen Aufarbeitung des VW Skandals wurde erreicht. Das Landgericht Ravensburg entschied in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Prozess (Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16, nicht rechtskräftig), dass ein der Autohändler zur Nachlieferung verpflichtet ist. Der Kläger darf sein altes, mit der Manipulationssoftware ausgestatteten Seat zurückgeben und soll stattdessen einen Neuwagen aus der aktuellen Serienproduktion erhalten. Der Autokäufer ist laut des Urteils auch nicht verpflichtet, Nutzungsersatz für die seit dem Kauf gefahreren Kilometer zu leisten.

Mehr zum genauen Inhalt dieses Urteils können Sie auf unserer Spezialseite www.vw-schaden.de erfahren.