Wie problematisch diese Anlagestrategie ist, wird offensichtlich, wenn man weiß, dass der Wert des aktiven Global Equity 9 Portfolios inklusive Barmittel gerade einmal 64% beträgt. Die investierenden Fonds werden ihr Geld wohl nur dann vollständig wiedersehen, wenn die Performance des Global Equity 9 in Zukunft außerordentlich hoch ist. Echte Gewinne sind hier wohl auch nur unter äußerst günstigen Bedingungen zu erwarten. Macht man sich klar, dass die Best Select Fonds von MPC eine Private Equity Quote von etwa 20% erreichen sollen, so ist offensichtlich, dass sich die Anleger berechtigt Sorgen um Ihre Anlage machen. Wie bereits beschrieben, existieren berechtigte Zweifel daran, dass die versprochene Streuung des Anlagekapitals eingehalten wurde.
Gesellschafter der Best Select Fonds 3 bis 9 sollten deshalb nicht warten, bis sich mögliche Verluste realisieren, sondern schon jetzt einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Prüfung ihrer Schadensersatzansprüche beauftragen. Solche Ansprüche entstehen gegenüber den Anlagevermittlern, wenn diese den Anleger in Bezug auf die MPC Best Select Fonds 3 bis 9 falsch beraten haben und etwa eine versprochene Risikominimierung durch Diversifizierung der Investments nicht oder nicht in ausreichendem Maße durchgeführt wurde. Anleger werden meist bei Produkten des grauen Kapitalmarkts nicht hinreichend auf die Risiken der Fonds aufgeklärt. In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass sich die Fonds nicht zur Altersvorsorge eignen und daher nicht zu diesem Zweck empfohlen werden dürfen. Banken haben außerdem bei der Beratung über Provisionen (Kick-Backs) aufzuklären, die sie erhalten aus der Vermittlung des Fonds. Anleger sollten weiterhin beachten, dass die Ansprüche nicht zeitlich unbegrenzt durchsetzbar sind, sondern der Verjährung unterliegen.