MT King Daniel: Wirtschaftliches Ergebnis weit unter Prognosen
Was können Anleger der Schiffsbeteiligung König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker IV unternehmen, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker IV ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker IV ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen und sind auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können, da ein Verkauf der Anteile am Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker IV auf dem Zweitmarkt nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich ist.
Fehler bei der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus
Haben Anleger des König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker IV das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche ermitteln zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in König & Cie. Schiffsbeteiligungen investierten.