13.11.2012 Sonstiges

König & Cie. Pakhuis-Amsterdam – Schadensersatzklagen für Anleger

Dass Vollvermietung nicht automatisch gute Ausschüttungen bedeutet, zeigt sich bei dem Hollandfonds König & Cie. Immobilienfonds IV Pakhuis-Amsterdam. Zusätzliche Belastungen wie etwa die Sondertilgungen wegen einer geänderten Immobilienbewertung verzehrten die Ausschüttungen für das Jahr 2011. Der König & Cie. Pakhuis-Amsterdam entfernt sich weiter von den einstigen (Ausschüttungs-)Prognosen.

Die Geschehnisse rund um den Immobilienfonds König & Cie. Pakhuis-Amsterdam zeigen, dass Immobilienfonds marktabhängige Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Unwägbarkeiten und Risiken. Dennoch wurden Immobilienfonds nicht selten als zuverlässige oder sichere „Goldesel“ angepriesen, obwohl ihnen Risiken innewohnen weswegen sie sich nicht für jeden Anleger eignen.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung darf keine Kapitalanlage empfohlen werden, die nicht mit den Anlagezielen des Anlegers vereinbar ist. Weiterhin musste den Anlegern erläutert werden, welche Risiken einem geschlossenen Immobilienfonds wie dem König & Cie. Pakhuis-Amsterdam innewohnen. Zu den weiteren Pflichten einer Anlageberatung gehört die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts sowie eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des König & Cie. Pakhuis-Amsterdam, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.