Mit Brief vom 11. Februar 2011 wurden deshalb auch die Anleger der König & Cie. MT Cape Bird auf diese Probleme hingewiesen und auf die Notwendigkeit ein Sanierungskonzept zu beschließen. Dieses sieht vor, dass neues Kapital in Höhe von 2,2 Mio. Euro benötigt wird, dies sind 17 % bezogen auf das Kapital. Hierbei werden natürlich wieder die Anleger der König & Cie. MT Cape Bird zur Kasse gebeten, um dieses Kapital aufzubringen. Werde diese Summe aber nicht erreicht, so ist bei einem Verkauf des Schiffes laut Geschäftsführung des König & Cie. MT Cape Bird mit einem deutlichen Kapitalverlust zu rechnen.
Fraglich ist nun für Anleger des König & Cie. MT Cape Bird wie sie sich verhalten sollen: das zusätzliche Geld einzahlen und hoffen, dass sich der König & Cie. MT Cape Bird wieder von seiner Krise erholen wird oder die Verluste durch Insolvenz oder Verkauf des Schiffes hinnehmen, sollte es dazu kommen.
Eine dritte Möglichkeit eröffnet sich für Anleger des König & Cie. MT Cape Bird über die Möglichkeit Schadensersatz von den Anlagevermittlern wegen Verletzung ihrer Auskunfts- und Informationspflichten zu verlangen. Haben diese den Anleger falsch oder unzureichend über die Risiken eines Schiffsfonds wie des König & Cie. MT Cape Bird beraten und wurde insbesondere nicht auf das mögliche Totalverlustrisiko hingewiesen, so können ihm dadurch Schadensersatzansprüche entstehen, mit denen er sich schadlos bezüglich des König & Cie. MT Cape Bird stellen kann.