13.06.2016Sonstiges

König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 - Schadensersatz für Anleger

Der König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 ist ein geschlossener Lebensversicherungsfonds, der in britische Lebensversicherungen investiert. Aufgelegt wurde er im Jahr 2004, allerdings hat der König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 derzeit noch mit den Folgen der Finanzkrise 2008 zu kämpfen: britische Lebensversicherungen können anders als deutsche bis zu 100 % in Aktien investieren. Mit dem Einbruch des britischen Aktienindex FTSE-ALL Share um fast 45 % 2008, wurden daher auch die Lebensversicherungen stark von der Krise getroffen. 

Dies führte dazu, dass auch der König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 in seiner Performance betroffen ist: Ende 2009 stand dem König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 nicht genügend Liquidität zur Verfügung, um die prospektierten Ausschüttungen an die Anleger zu leisten. Die fehlende Liquidität wirkt sich natürlich auch auf die Zahlung der Prämien und Fremdgeldzinsen aus, sodass der König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 auf die Steigerung der Rückkaufwerte hofft.

Anleger des König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40, die die möglichen Verluste des geschlossenen Lebensversicherungsfonds nicht in Kauf nehmen möchten, sollten deshalb ihre Ansprüche gegen die Anlageberater auf Schadensersatz von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Besteht ein solcher Anspruch der Anleger sind die Banken zur Rückabwicklung des König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 verpflichtet, sodass im besten Fall keine Verluste zu tragen sind.

Ansprüche auf Schadensersatz stehen Anlegern des König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 dann zu, wenn sie von ihren Banken bei Beteiligungserwerb nicht ordnungsgemäß anleger- und anlagegerecht beraten wurden, wenn ihnen also z.B. wesentliche Risiken, wie das Totalverlustrisiko, verschwiegen wurden. Wenn Anleger des König & Cie. Britische Leben Renditefonds 40 nicht über Kick-Backs (Provisionen) der Banken aufgeklärt wurden, die diese für die Vermittlung der Anteile erhalten haben, so stehen ihnen ebenfalls Schadensersatzansprüche zu.