13.06.2016 Sonstiges

KanAm USA XXII Meadowlands – Schadensersatz für Anleger

Wie wird es bei dem Immobilienfonds KanAm USA XXII weitergehen? Im einem Zwischenbericht aus dem April 2012 teilt die Fondsgesellschaft den Anlegern des KanAm USA XXII mit, dass die Entscheidung über den Einstieg eines neuen Projektentwicklers in das Freizeitzentrum American Dreams Meadowlands (ehemals Meadowlands Xanadu) noch nicht gefallen sei. So ziehen sich die Verhandlungen und Gespräche in die Länge, seitdem die Banken die Kontrolle über die Meadowlands in New Jersey übernahmen. Seit August 2010 liegt die Kontrolle über das Projekt bei den Banken. Das 1996 begonnene Freizeitzentrum liegt wegen der Finanzkrise deutlich hinter den Planung zurück.

Im Juni 2012 endet die Entscheidungsfrist für den kanadischen Projektentwickler Triple Five, sich endgültig für das Projekt zu entscheiden und die Fertigstellung des Freizeitzentrums verbindlich zu übernehmen. Sollte bis zum Ende der Entscheidungsfrist keine Einigung zustande kommen, bleibt abzuwarten, wie sich dies auf den angestrebten Eröffnungstermin der Meadowlands im Herbst 2013 auswirkt. Den Anlegern des KanAm USA XXII bleibt ebenfalls nichts anderes übrig, als das Ergebnis der Verhandlungen abzuwarten.

Hilfe für Anleger

Anleger des KanAm USA XXII, die sich angesichts dieser neuerlichen Ungewissheiten von ihrer Kapitalanlage trennen möchten, können ihre Investition in den Immobilienfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ausgelotet werden, ob für die Anleger des KanAm USA XXII Chancen bestehen, dass sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Immobilienfonds trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Neben der mangelnden Aufklärung über Provisionen (kick-backs) gehören auch fehlende Hinweise auf die Risiken eines Immobilienfonds zu den typischen Fehlerquellen eines Anlageberatungsgesprächs. Ein Immobilienfonds wie der KanAm USA XXII hat unternehmerischen Charakter und ihm wohnen Risiken wie das Totalverlustrisiko inne. Dieses Totalverlustrisiko verträgt sich aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Wurden die Anleger falsch beraten, stehen ihnen Schadensersatzansprüche zu. Haben Anleger des KanAm USA XXII jetzt das Gefühl, dass sie falsch beraten wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.