
IVG EuroSelect 16 – Immobilienfonds sind keine sichere Altersvorsorge
Wurde den Anlegern der IVG EuroSelect 16 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem solchen Fonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.
Wurden Anleger nicht ordnungsgemäß beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 16 bestehen. Anleger des IVG EuroSelect 11, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.