Der geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 The Gherkin hat unruhige Zeiten hinter sich. Nun hat es den Anschein, als müssten die Anleger sich mit den Nachwirkungen dieser unruhigen Zeit auseinandersetzen.
Im Jahr 2007 legte die Bonner IVG Immobilien AG den geschlossenen Fonds IVG EuroSelect 14 The Gherkin auf. Der Immobilienfonds beteiligt sich an einem markanten Bürogebäude in London, welches landläufig als The Gherkin (Die Gurke) bekannt ist. Rund 157 Mio. Euro Eigenkapital wurde von den rund 9000 Anleger des Fonds aufgebracht.
Ein Bericht des Manager Magazin über die Risiken von Fremdwährungskrediten bestätigte für die Anleger von IVG EuroSelect 14 The Gherkin, dass ihre Hoffnungen auf Ausschüttungen aller Voraussicht nach wohl weiterhin enttäuscht werden. Denn der Fonds hat sowohl unter den Auswirkungen von Bankenforderungen nach Sicherheiten als auch den Unwägbarkeiten von Fremdwährungskrediten zu leiden.
Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 The Gherkin, die mit der Situation ihres Fonds unzufrieden sind, sollten überlegen, ihre Kapitalanlage von einem Anwalt rechtlich überprüfen zu lassen.
Sollte sich zeigen, dass die Bank oder Berater Aufklärungspflichten verletzten, bieten sich für Anleger gute Chancen, sich von ihrer Anlage lösen zu können. Die Banken und Anlageberater versäumten seinerzeit häufig, die Anleger darüber aufzuklären, ob Vermittlungsprovisionen an sie flossen. In der Vergangenheit bejahten Gerichte bereits, dass dies eine Pflichtverletzung der Banken ist. Auch die Prospekte, in denen der Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 The Gherkin beschrieben und dargestellt wird, müssen gewisse Mindestkriterien erfüllen. Im Fall, dass Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt wurden, können die Anleger Schadensersatz, im Idealfall verzinst, von den Banken oder Anlageberatern fordern. Die Anleger von IVG EuroSelect 14 The Gherkin sollte deshalb nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.