13.06.2016Sonstiges

IVG EuroSelect 11 Moorgate – Überprüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz durch Fachanwalt.

Büroimmobilien im In- und Ausland gehören zu den beliebtesten Investionsobjekten geschlossener Immobilienfonds. Auch der 2006 platzierte Fonds IVG EuroSelect 11 Moorgate investiert in ein Bürogebäude, welches im London liegt. Daher werden auch die Mieteinnahmen in britischen Pfund erzielt, welche zuletzt gegenüber dem Euro einen ungünstigen Kurs hatten. Die Folge für die Anleger des IVG EuroSelect 11 Moorgate waren reduzierte Ausschüttungen in den Jahren 2009 und 2010.

Das Wechselkursrisiko bei einer Investition in ausländische Immobilien ist nur eines von vielen Risiken, die einem Immobilienfonds innewohnen. Doch nicht jedem Anleger wurde vor der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds erläutert, wie ein solcher Fonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem ein Verlustrisiko, da geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, welche sich auf dem Markt bewähren müssen. Daher ist der IVG EuroSelect 11 Moorgate keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

Wurden Anleger nicht hierüber aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen – sei es Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 11 Moorgate bestehen.

Anleger des IVG EuroSelect 11, die das Gefühl haben, dass bei ihrem Beratungsgespräch sie nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 11, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.