
HSC US-Leben Select I wird aufgelöst – Fachanwalt informiert über Schadensersatzansprüche
Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC US-Leben Select I, die wegen der Verluste wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds kann geklärt werden, ob Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Anleger bei der Anlageberatung von ihren Bank- oder Sparkassenberatern falsch beraten wurden. So musste vor der Investition erklärt werden, wie ein Lebensversicherungsfonds funktioniert und welche Risiken bestehen.
Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatz
Lebensversicherungsfonds wie der HSC US-Leben Select I sind Unternehmensbeteiligungen, denen die entsprechenden Risiken innewohnen. Dies musste Anlegern erklärt werden, insbesondere wenn sie eine sichere Altersvorsorge wünschten. Verlustrisiken, wie sie sich jetzt realisieren, sind nicht in Einklang zu bringen mit dem gewünschten Anlageziel Altersvorsorge. Auch musste Anlegern ein Verkaufsprospekt übergeben werden, in dem der HSC US-Leben Select I vorgestellt wird und die verschiedenen Risiken ausführlich beschrieben werden. Da im Fall einer Falschberatung Schadensersatzansprüche im Raum stehen, können Anleger, die wegen der Auflösung des HSC US-Leben Select I Verluste befürchten, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche individuellen Rechte und Ansprüche sie geltend machen können.