
HSC Shipping Protect II – Geringe Ausschüttungen des Garantieprodukts
Ausschüttungen „deutlich unter Plan“
Doch auch die neue Gestalt konnte die altbekannten Probleme der Schiffsfonds nicht bannen: Die HCI Schiffsbeteiligungen können deutlich weniger Gewinne an den HSC Shipping Protect II abführen als geplant. Die Anleger des HSC Shipping Protect II müssen sich mit geringen Ausschüttungen begnügen. Die Prognose, dass sich die Anleger des Garantieprodukts über steigende Ausschüttungen von 5 % und mehr freuen können, hat sich daher bisher nicht bewahrheitet.
Anleger des HSC Shipping Protect II, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihres Garantieprodukts abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Möglichkeiten Anlegern offen stehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. So mussten die Anleger des HSC Shipping Protect II sowohl über die Risiken der Schiffsbeteiligungen als auch der verzinslichen Anlagen aufgeklärt werden.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Wurden solche Aufklärungspflichten durch die Berater verletzt, bestehen für die Anleger des HSC Shipping Protect II gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. So kann ein verlustfreier Ausstieg vor dem weit entfernten Ende der 18-jährigen Laufzeit im Jahr 2026 ermöglicht werden. Anleger des HSC Shipping Protect II, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.