13.06.2016Sonstiges

HSC Optivita XI UK – Hilfe für Anleger bei Ausstieg oder Kündigung

Der Lebensversicherungsfonds Optivita XI UK wurde im Jahr 2008 von der Hanseatischen Sachwert Concept GmbH, eine Tochtergesellschaft des Emissionshauses HCI, aufgelegt. Zwischen Juni 2008 und März 2010 konnten Anleger in Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds investieren. Die Laufzeit des HSC Optivita XI UK beträgt 15 ½ Jahre und endet im Jahr 2023. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt 5.000 Euro. Das eingesammelte Geld investierte der HSC Optivita XI UK in Policen britischer Kapitallebensversicherungen. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Versicherungsbeiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln und im Todesfall die Versicherungssumme kassieren.

Kurz nach dem Start des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK mussten die Anleger die erste Ernüchterung hinnehmen: Gleich die erste Ausschüttung in Höhe von 6 % des investierten Kapitals entfiel. Hintergrund dieser Entwicklung die Krise der britischen Kapitallebensversicherungen, die diese als Konsequenz der Finanzkrise durchlaufen: Die Versicherer reduzierten die Rückkaufwerte der Policen und die Schlusszahlungen. Den Lebensversicherungsfonds wurde damit die Kalkulationsgrundlage entzogen. Angesichts der Krise des britischen Versicherungsmarkts ist ungewiss, ob der Fonds HSC Optivita XI UK je den Prognosen und Erwartungen entsprechend ausschütten wird.

Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK, die wegen dieser Entwicklung um ihr investiertes Geld fürchten, sollten erwägen, sich rechtlich beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung können Möglichkeiten zum Ausstieg aus dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt ist die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater, die in vielen Fällen weder anleger- noch anlagegerecht und somit falsch war. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger gut, dass sie sich von ihren Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können.

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger auf den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. So verträgt sich das Risiko des Totalverlusts, das jedem Unternehmen innewohnt, nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Auch mussten die Anleger über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufgeklärt werden. Der Prospekt, in dem der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK dargestellt und beschrieben wird, muss ebenfalls gewisse Mindeststandards erfüllen.

Anleger, die ihre Beteiligung zum 31.12.2013 kündigen wollen, können ebenfalls überlegen, sich professionell unterstützen lassen, um wirksam zu kündigen. Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden oder ihre Kapitalanlage kündigen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.