Anleger beteiligen sich direkt als Kommanditisten oder indirekt als Treugeber an der HGA Aviation Co-Invest I GmbH & Co. KG. Wirtschaftlich gesehen bedeutet dies, dass der HGA Aviation Co-Invest I auf den Erwerb von Genussrechten der so genannten Class A gerichtet ist, wobei diese Genussrechte von der HSH Global Aircraft I begeben werden. Die Anleger des HGA Aviation Co-Invest I investieren also indirekt in ein breit gestreutes Portfolio von 18 Flugzeugen, die die Fondsgesellschaft der HSH Nordbank erworben hat.
Zwei dieser Flugzeuge wurden an die Hamburg International verleast. Im vergangenen Monat musste diese aber aufgrund akuten Geldmangels Insolvenzantrag stellen. Nun drohen dem Dachfonds HSH Global Aircraft I Einnahmeausfälle, da zunächst keine Leasingraten eingenommen werden können. Dies trifft mittelbar auch den HGA Aviation Co-Invest I, welcher Genussrechte an diesem Fonds hält. Um die Vermarktung der zwei Flugzeuge wird sich derzeit gekümmert. Allerdings stehen die Bedingungen auf der Suche nach einem Nachmieter eher schlecht: erstens weiß die Branche um den Ausfall von Hamburg International und hat daher in den Verhandlungen einen Vorteil, zweitens stehen nun die schlechten Wintermonate vor der Türe und drittens sind die Bedingungen in der Luftfracht schlechter als noch im Jahr 2007.
Anlegern des HGA Aviation Co-Invest I der HGA Capital ist deshalb zu raten, sich schnellstmöglich mit einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um den Schaden möglichst in Grenzen zu halten. Im Einzelfall können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn Anleger nicht richtig über die Risiken, die sich aus einer solchen Beteiligung über Genussrechte an einem Flugzeugfonds ergeben können, aufgeklärt worden sind. Hier ist auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche aufmerksam zu machen, nach dessen Ablauf die Ansprüche möglicherweise nicht mehr durchgesetzt werden können.